Wer bei einem Auslandsaufenthalt erkrankt und sich in ärztliche Behandlung im Ausland begeben muss, kann schnell einige tausende Euro Behandlungskosten auf den Tisch legen. Besonders im Ländern wie den Vereinigten Staaten von Amerika, in dem das Gesundheitswesen auf einem komplett differenten System aufgebaut ist, können sich die Summen in den hunderttausender Bereich begeben. Aus diesem Grund ist es immer ratsam vor dem Antritt einer Reise bzw. eines längeren Aufenthalt im Ausland eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Hier einige Tipps, die Sie vor dem Abschluss in Erwägung ziehen sollten.
Was sollte eine Auslandskrankenversicherung abdecken?
Grundsätzlich ist hier zu erwähnen, dass eine Auslandskrankenversicherung die wichtigsten medizinischen Notfälle abdecken sollte. Diese beinhalten die folgenden aufgelisteten Punkte:
- ambulante sowie stationäre Behandlungskosten
- dabei sind Diagnose, Operation, Verpflegung und Nachbehandlungskosten zu beachten
- ärztliche Behandlungskosten
- ärztlich verschriebene Medikamente
- ärztlich verschriebene Verbands- und Heilmittelkosten
- Transportweg zum nächsten Krankenhaus
- Transportweg zum nächst – gelegenen Arzt
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Zahnbehandlungskosten für einfache Füllungen
- Zahnbehandlungskosten für Reparaturen an Zahnersatz
- Krankenrücktransport
- Rücktransport im Todesfall
- zusätzlich: Vorsorgeuntersuchen bei einem mehrmonatigen Aufenthalt
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie unter http://www.covomo.de/
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen, deutschen Krankenversicherungen keinerlei Kosten, die im Ausland anfallen. Natürlich gibt es mit einigen europäischen Nachbarstaaten Abkommen. Diese belaufen sich aber nur auf minimalste Abdeckungskosten und sind bis ins Detail geregelt. Darauf verlassen sollte man sich in keinem Fall.
Wichtigster Punkt: Krankenrückholtransport
Die wichtigste Kategorie bei einer Auslandskrankenversicherung ist der Krankenrückholtransport. Egal welche Reisekrankenversicherung Sie abschließen sollten, der Krankenrückholtransport sowie der Rücktransport in einem Todesfall sind zu inkludieren. Die Kosten für einen Krankenrücktransport können extrem hoch ausfallen, da Deutschland in der Hinsicht eines Notfalles bzw. eines Katastrophenfalles dafür verantwortlich ist, seine Staatsbürger zurückzuholen. Die Kosten muss jedoch der Betroffene bzw. die Betroffene selbst tragen. In einem Todesfall können Sie ihre Familie vor diesen Kosten bewahren, da diese von der Auslandskrankenversicherung getragen werden. In zahlreichen Situationen bietet die Versicherungsgesellschaft sogar an, die gesamten Formalitäten für den Rücktransport zu arrangieren.
Wie verhalte ich mich richtig in einem Notfall?
Damit die Reisekrankenversicherung die Kosten auch wirklich übernimmt, gilt es sich in einem Notfall richtig zu verhalten. Dies bedeutet, dass man umgehend den Notdienst der Versicherungsgesellschaft informieren sollte. Den Versicherten steht eine 24 Stunden Notfallhotline zur Verfügung. Die Nummer findet sich auf der ausgestellten Versicherungskarte. Unzählige Reiseversicherungen kooperieren mit ausgewählten Ärzten und Klinken in Ihrem Aufenthaltsort. Diese können Sie dann direkt dorthin leiten.
Detaillierte Rechnungen ausstellen lassen
Bei kleineren Verletzungen werden Sie zumeist direkt zu einem Arzt bzw. einer Ärztin delegiert. Hier müssen die anfallenden Kosten zumeist sofort bezahlt werden. Die Rückerstattung muss dann zuhause mit der Versicherungsgesellschaft geregelt werden. Aber Achtung: Auf der ausgestellten Rechnungen muss alles bis ins Detail und jeweils einzeln aufgeführt werden.
Kontaktaufnahme mit der Deutschen Botschaft bzw. dem Deutschen Konsulat
Im Falle einer Naturkatastrophe oder eines extrem schweren Unfalls sollte man sich ohne Frage mit der Deutschen Botschaft in Verbindung setzen. Eine Deutsche Botschaft bzw. ein Deutsches Konsulat findet sich heutzutage in fast jedem Land. Detaillierte Informationen und entsprechende Telefonnummer können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.